Gesetze für den Rauland Geschichtsclub

  1. Der Rauland History Club ist ein lokaler Geschichtsclub. Die Mitgliedschaft steht allen offen.
  2. Der Zweck des Teams ist:
    1. Sich dafür einsetzen, dass alles von historischem Interesse im Dorf erhalten und geschützt wird.
    2. Interesse und Wissen über die Geschichte Raulands wecken, steigern und verbreiten.
  3. Zu den Aufgaben des Teams können gehören:
    1. Organisieren und vermieten Sie heimatkundliche Arbeiten, Versammlungen, Kurse, Exkursionen, Anmeldungen, Sammlungen mündlicher Überlieferungen und andere Dinge von geschichtlichem Interesse.
    2. Setzen Sie sich dafür ein, dass Geschichtsschriften mit ortsgeschichtlichem Inhalt veröffentlicht werden.
    3. Arbeiten Sie daran, das kulturelle Erbe aller Dörfer im Dorf zu schützen
    4. Arbeiten Sie mit der Schule und anderen Gruppen zusammen, beispielsweise der Telemark History Group und Geschichtsgruppen in anderen Gemeinden.
  4. Die Jahresversammlung ist das höchste Leitungsgremium des Teams. Es soll noch vor Ende März stattfinden. Die Sitzung muss mindestens eine Woche im Voraus in der Lokalpresse angekündigt werden.
    Die Sitzung befasst sich mit folgenden Angelegenheiten: Jahresbericht, Konten, Jahresgebühren, Wahl des Vorsitzenden und der Vorstandsmitglieder, des Wirtschaftsprüfers und anderer Treuhänder. Themen, die in der Jahreshauptversammlung zur Sprache gebracht werden sollen, müssen dem Vorstand mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich vorgelegt werden.
  5. Das Team verfügt über einen Vorstand mit fünf (5) Mitgliedern: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Sekretär, Schatzmeister und ein (1) Vorstandsmitglied sowie drei (3) Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für zwei (2) Jahre gewählt, so dass in einem Jahr zwei (2) und im darauf folgenden Jahr drei (3) zur Wahl stehen. Die Amtszeit der Stellvertreter beträgt ebenfalls zwei (2) Jahre. Sie werden abwechselnd von einer (1) und zwei (2) Personen gewählt. Das Wahlgremium besteht aus drei (3) Personen und hat eine Amtszeit von zwei (2) Jahren. Es wird abwechselnd von einer (1) und zwei (2) Personen gewählt. Rechnungsprüfer, zwei (2) Personen, Amtsdauer zwei (2) Jahre, jährlich steht eine (1) Person zur Wahl. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei (3) Mitglieder anwesend sind und er ordnungsgemäß einberufen wurde.
  6. Die Auflösung des Teams kann nur auf einer Jahreshauptversammlung einstimmig beschlossen werden. Das Teameigenkapital kann auf andere Teams im Ort übertragen werden. Das Archiv des Teams wird in das lokale Archiv übertragen.
  7. Vorschläge zur Änderung der Gesetze müssen dem Vorstand mindestens drei (3) Wochen vor der Jahreshauptversammlung vorliegen. Gesetzliche Beschlüsse können nur auf einer ordentlichen Jahresversammlung gefasst werden und erfordern eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden Mitglieder.
  8. Der Vorstand ist verpflichtet, ein Sitzungsprotokoll zu führen.

Diese Gesetze wurden auf der Jahresversammlung am 27.03.87. März XNUMX verabschiedet.